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Angebot Eingliederungshilfe: Autismustherapie

Wenn bei Ihrem Kind eine fachärztlich bestätigte Autismus-Diagnose vorliegt, können Sie im Rahmen der Eingliederungshilfe die Übernahme der Kosten für eine entsprechende Therapie beantragen. Im Regelfall dient die Autismus-Therapie der Vorbereitung oder Ermöglichung des Schulbesuchs und wird somit größenteils unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt.

Die Zuständigkeit ist abhängig von der Art der Behinderung und vom Schulbesuch der betroffenen Person:

  • noch nicht eingeschulte Kinder, deren Therapie während des Besuchs einer Kindertagesstätte oder im Rahmen der Frühförderung stattfindet bzw. stattfinden soll: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster
  • noch nicht eingeschulte Kinder, deren Therapie an einem anderen Ort stattfindet bzw. stattfinden soll: Kreis Recklinghausen
  • Schüler(innen) bis zur Beendigung der Schulausbildung mit einer (drohenden) körperlichen und / oder geistigen Behinderung: Kreis Recklinghausen
  • Schüler(innen) bis zur Beendigung der Schulausbildung mit einer (drohenden) rein seelischen Behinderung: Jugendamt der Stadtverwaltung am Wohnort
  • Jugendliche und Erwachsene, die ihre Schulausbildung beendet haben: Landschaftsverband Westfalene-Lippe (LWL) in Münster