Angebot Eingliederungshilfe: Assistenzleistungen
Assistenzleistungen werden zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags erbracht. Zu den Leistungen gehören z. B. Hilfe bei der Gestaltung sozialer Beziehugen oder bei der Freizeitgestaltung.
Assistenzleistungen sind in der Regel abhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers und bei minderjährigen Personen auch vom Einkommen und Vermögen der im selben Haushalt lebenden Eltern.
Die Zuständigkeit ist abhängig von der Art der Behinderung und vom Schulbesuch der betroffenene Person:
- noch nicht eingeschulte Kinder, die eine Assistenzkraft zum Besuch der Kindertagesstätte benötigen: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster
- noch nicht eingeschulte Kinder, die eine Assistenzkraft aus anderen Gründen benötigen: Kreis Recklinghausen
- Schüler(innen) bis zur Beendigung der Schulausbildung mit einer (drohenden) körperlichen und / oder geistigen Behinderung: Kreis Recklinghausen
- Schüler(innen) bis zur Beendigung der Schulausbildung mit einer (drohenden) rein seelischen Behinderung: Jugendamt der Stadtverwaltung am Wohnort
- Jugendliche und Erwachsene, die ihre Schulausbildung beeendet haben: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster
Bei den hier beschriebenen Assistenzleistungen handelt es sich nicht um eine Begleitung während des Schulbesuchs. Informationen zur Beantragung einer Schulbegleitung finden Sie unter Eingliederungshilfe: Integrationshelfer / Schulbegleitung!
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Eingliederungshilfe
Fachdienst 50 Ressort 3
- Frau Nawrocki (Eingliederungshilfe: Assistenzleistungen)