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Leistung Gemeinsames Lernen (GL)

Gemeinsames Lernen (GL)

Beim Gemeinsamen Lernen lernt ein Kind mit sonderpädagogischem Unter-stützungsbedarf zusammen mit Kindern ohne sonderpädagogischen Unterstützungs-bedarf nach den Unterrichtsvorgaben für die allgemeine Schule und den Vorgaben für die sonderpädagogische Förderung. Hierzu erhält die Lehrkraft der allgemeinen Schule, z.B. die Grundschullehrerin, Unterstützung durch eine Lehrkraft für Sonderpädagogik. Beide erstellen gemeinsam einen individuellen Förderplan für das Kind. Sie unterrichten zeitweise zusammen in der Klasse und überprüfen regelmäßig die Lernfortschritte des Kindes.

Es gibt sieben verschiedene Förderschwerpunkte:

1.    Lernen

2.    Sprache

3.    Emotionale und soziale Entwicklung

4.    Hören und Kommunikation

5.    Sehen

6.    Geistige Entwicklung

7.    Körperliche und motorische Entwicklung

 

Gemeinsames Lernen kann abgelehnt werden, wenn:

  • die personellen Voraussetzungen nicht erfüllt sind: zusätzliche Lehrerstunden für die sonderpädagogische Förderung und - wenn notwendig - spezialisiertes, ergänzendes Personal, z.B. medizinisch-therapeutisches Personal, Pflegekräfte

 oder

  • die sächlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind: z.B. notwendige zusätzliche Räume, sanitäre Einrichtungen, Rampen, Unterrichtsmittel oder besonders ausgestattete Arbeitsplätze.

Der Schulträger, der die Sachkosten und die Kosten für das nichtlehrende Personal trägt, muss dem Gemeinsamen Lernen zustimmen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW – http://www.bildungsportal.nrw.de (s. dort „Für Eltern“).

 

Ansprechpartner:

Herr Kurtenbach

Telefon: 02361/53-3434, Zimmer: 1.4.08, Standort: Kreishaus in Recklinghausen

Frau Kuhlmann

Telefon: 02361/53-3034, Zimmer: 1.4.08, Standort: Kreishaus in Recklinghausen

Frau Wellmann

Telefon: 02361/53-3433, Zimmer: 1.4.09, Standort: Kreishaus in Recklinghausen

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Fachdienst 40 - Bildung

 

Öffnungszeiten:

Mo-Do: 8:30 - 12.00 Uhr und 13:15 - 16:00 Uhr, Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

 

 

Fachdienst
Ansprechpartner