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Leistung Obere Denkmalbehörde

 Die obere Denkmalbehörde ist beim Kreis Recklinghausen angesiedelt. Zu ihrem Aufgabenbereich zählen:
 
  • die Beratung der unteren Denkmalbehörden der 10 kreisangehörigen Städte
  • die Bearbeitung von Eingaben und Petitionen in Angelegenheiten des Denkmalschutzes
  • die Ausübung der Fachaufsicht bezogen auf die unteren Denkmalbehörden
  • die Ausweisung von Grabungsschutzgebieten gemäß § 14 Denkmalschutzgesetzes NRW
  • die Genehmigung zur Unterschutzstellung von Denkmalbereichen
  • die Erteilung von Grabungserlaubnissen gemäß § 13 Denkmalschutzgesetz NRW

 

Grabungserlaubnisse gemäß § 13 Denkmalschutzgesetz

Bei der zielgerichteten Suche (Sondengänger) oder bei Bautätigkeiten in einem Gebiet, in dem Bodendenkmäler vermutet werden, ist eine Grabungserlaubnis zu beantragen. Wer nach Bodendenkmälern graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will oder generell aus verschiedenen Gründen in ein Bodendenkmal eingreifen will, bedarf dieser Erlaubnis. Unter Bodeneingriffen allgemein versteht man jede Arbeit, die in den Boden eingreift. In der Regel sind das Schachtungsarbeiten, aber auch das Entfernen einer Pflasterung, die Beseitigung eines Straßenkörpers, die Wiederöffnung einer Versorgungsleitung oder der Abbruch eines Kellers, da auch bei diesen Arbeiten Bodendenkmäler freigelegt werden. Bodeneingriffe in den genannten Bereichen bedeuten immer die Gefährdung oder Zerstörung der dort vorhandenen Bodendenkmäler.

 

Die unteren Denkmalbehörden

Diese sind bei den zehn kreisangehörigen Städten vertreten und zuständig für das Führen einer Denkmalliste, in der geführt werden alle:
  • Baudenkmäler
  • Bodendenkmäler
  • beweglichen Denkmäler

Sie sind auch zuständig für die Beseitigung, die Veränderung, die Verbringung an einen anderen Ort oder die Änderung der bisherigen Nutzung eines Baudenkmals.

Bei Veränderungen an einem Denkmal ist ein Erlaubnisverfahren gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW bei der unteren Denkmalbehörde zu beantragen.

Beratung bei privaten Baumaßnahmen an Denkmälern, Informationen zu öffentlichen Förderungen und die Steuerbescheinigungen nach § 40 DSchG erhalten Sie ebenfalls bei Ihrer zuständigen unteren Denkmalbehörde. Ihre städtischen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen finden Sie hier:

  • Stadt Castrop-Rauxel, Herr Schrader, 02305 /106-2669
  • Stadt Datteln, Herr Mertens,  02363 /107-218
  • Stadt Dorsten, Frau von Hall, 02362 /66-4954
  • Stadt Gladbeck, Herr Höppner, 02043 /99-2485 oder Frau Stegemann, 02043 /99-2330
  • Stadt Haltern am See, Herr Ruppert, 02364 /933-283
  • Stadt Herten, Herr Vatteroth, 02366 /303-402
  • Stadt Marl, Frau Buchholz, 02365 /99-6329
  • Stadt Oer-Erkenschwick, Herr Händschke, 02368-691-243
  • Stadt Recklinghausen, Frau Peron, 02361 /50-2368
  • Stadt Waltrop, Frau Müller, 02309 /930-301386 


Denkmalliste

Bei den Unteren Denkmalbehörden wird eine Denkmalliste geführt. Hier werden im Sinne von § 3 DSchG Denkmäler getrennt nach Baudenkmälern, ortsfesten Bodendenkmälern und beweglichen Denkmälern eingetragen.

Die Baudenkmäler und beweglichen Denkmäler der Denkmalliste finden Sie in einer interaktiven Karte nach Kategorien sortiert. Erste Eindrücke und weitere Informationen finden Sie hier.

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