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Obere Bauaufsichtsbehörde

Als Obere Bauaufsichtsbehörde untersteht der Kreis Recklinghausen direkt dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Oberste Bauaufsichtsbehörde). Gegenüber den kreisangehörigen Städten ist er gemäß § 60 (1) Landesbauordnung - BauO NRW Obere Bauaufsichtsbehörde. Die Unteren Bauaufsichtsbehörden der Städte nehmen die klassischen baurechtlichen Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Sie sind somit zuständig für die Bauberatung und das Baugenehmigungsverfahren ihrer Bürgerinnen und Bürger.

Im Rahmen der baurechtlichen Aufsichtsfunktion nimmt der Kreis Recklinghausen als Obere Bauaufsichtsbehörde die Bearbeitung von Petitionen, Eingaben und Beschwerden wahr, die gegen die kreisangehörigen Städte gerichtet sind.

Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der Oberen Bauaufsichtsbehörde besteht in der Durchführung von Geschäftsprüfungen bei den Unteren Bauaufsichtsbehörden.

Petitionen

Das Petitionsrecht (Artikel 15 GG, Artikel 4 (1) und (41a) Landesverfassung NRW) räumt jedermann das Recht ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. Die Bürgerinnen und Bürger können auf diese Weise unmittelbar Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung und in Ausnahmefällen sogar zur Gesetzgebung geben. Dieses Recht gibt es auch im öffentlichen Baurecht.

Für die Formulierung einer Petition gibt es keine Formvorschriften oder Vorgaben. Die Eingaben müssen schriftlich an den Petitionsausschuss des Landtags gerichtet werden, Namen und Adresse der jeweiligen Einsenderinnen und Einsender enthalten und von ihnen auch unterschrieben sein. Bei Sammeleingaben genügen Adresse und Unterschrift einer Bezugsperson, die die Interessen der Gruppe (Bürgerinitiative oder Verein) vertritt. Anonyme Petitionen werden nicht bearbeitet. Es ist auch möglich, online eine Petition an den Ausschuss zu richten. Dazu ist auf der Homepage des Landtags NRW eine Online-Adresse vorbereitet:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.3/Petitionen/online-petition.jsp.

Beschwerden und Eingaben

Beschwerden und Eingaben über die Unteren Bauaufsichtsbehörden können direkt beim Kreis Recklinghausen eingereicht werden. Derartige form- und fristlose Rechtsbehelfe werdne von der Oberen Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der allgemeinen Aufsichtstätigkeit bearbeitet. Die beanstandeten Sachverhalte werdne auf Recht- und Zweckmäßigkeit der getroffenen Entscheidungen geprüft. Die betroffene Person erhält in jedem Einzelfall eine schriftliche Stellungnahme.

Geschäftsprüfungen

Geschäftsprüfungen können sich auf alle Sachentscheidungen der Unteren Bauaufsichtsbehörden erstrecken. Die Sachentscheidungen werden auf ihre Recht- und Zweckmäßigkeit hin untersucht. Der Hauptschwerpunkt der Überprüfungen erstreckt sich zurzeit auf den Bereich der Sonderbauten (z.B. Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Schulen). Hier wird insbesondere kontrolliert, ob die gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt werden und die festgestellten Mängel fach- und zeitgerecht abgestellt werden.