Inhalt der Seite

Leistung Sprachstandsfeststellung (delfin4)

Eine altersgemäße Sprachentwicklung und die Beherrschung der deutschen Sprache sind Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen. Die Landesregierung hat daher mit einer gezielten vorschulischen Sprachförderung begonnen, um eine stabile Grundlage für das schulische Fortkommen aller Kinder zu legen und den Einfluss der sozialen Herkunft auf den Bildungserfolg zu verringern. Deshalb wird bei allen Kindern zwei Jahre vor der Einschulung eine Sprachstandsfeststellung durchgeführt. Damit soll erreicht werden, dass noch mindestens zwei Jahre Zeit für eine gezielte Förderung im Elementarbereich bleibt. Verantwortlich für die Durchführung des Verfahrens sind die Schulämter bei den Kreisen bzw. kreisfreien Städten, die auch als Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung stehen.

Fachdienst
Ansprechpartner